Gatewechsel - Flug verpasst - keine Entschädigung

Ein unerwarteter Gate-Wechsel am Flughafen führte dazu, dass zwei Urlauber ihren Flug verpassten. Doch das Landgericht Köln entschied gegen eine Entschädigung.

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Reisende Klagen vergebens auf Entschädigung

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass zwei Urlauber keine Entschädigung vom Reiseveranstalter erhalten, nachdem sie ihren Flug verpasst hatten. Der Vorfall ereignete sich am Flughafen Frankfurt, als der Hinflug der Reisenden von einem anderen Gate startete als ursprünglich auf der Bordkarte angegeben.

Die beiden Reisenden waren zwar pünktlich am Gate, erfuhren jedoch erst spät von der Gate-Änderung und verpassten ihren Flug. Vor Gericht gaben sie an, dass der Wechsel weder auf den Monitoren im Flughafen angezeigt wurde noch eine Durchsage erfolgte. Das Gericht sah dies anders und argumentierte, dass bei einem solchen Mangel mehr Reisende den Flug hätten verpassen müssen. Abgesehen von einer Frau mit Kind war dies nicht der Fall.

Das Gericht stellte fest, dass die gebuchte Anreise am vereinbarten Tag zur vereinbarten Zeit stattfand, unabhängig davon, an welchem Gate das Boarding erfolgte. Ein bestimmtes Gate sei nicht Teil des Reisevertrages und für die Reiseleistung unerheblich. Daher wurde die Klage der Urlauber abgewiesen und es gab keine Entschädigung.

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