Probleme mit Zahlungsdiensten im Rhein-Erft-Kreis
Veröffentlicht: Montag, 24.03.2025 16:17
Online einkaufen und mit PayPal, Klarna oder Amazon-Pay bezahlen – das klappt in der Regel gut. Problematisch kann es aber werden, wenn irgendetwas schiefläuft oder mit dem bestellten Produkt etwas nicht stimmt. Diese Erfahrung machen die Verbraucherzentralen in Brühl und Bergheim immer wieder.

Verbraucherzentralen warnen vor Zahlungsdienst-Problemen
Die Verbraucherzentralen in Brühl und Bergheim verzeichnen regelmäßig Beschwerden über Zahlungsdienstleister wie PayPal, Klarna und Amazon Pay. Das gilt zum Beispiel, wenn das online gekaufte Handy kaputt ist und Zahlungsdienste das Geld nicht zurückerstatten wollen. Solche Fälle sind bei den Verbraucherzentralen in Brühl und Bergheim an der Tagesordnung. Denn ob ein Anspruch auf Käuferschutz besteht, entscheidet beispielsweise PayPal nach eigenem Ermessen. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen lehnen Zahlungsdienstleister auch berechtigte Forderungen immer wieder ab.
Auch der Käuferschutz greift in solchen Fällen nicht immer, außerdem ist ein solches Verfahren sehr formalistisch, sagt Rüdiger Waldschmidt. Er ist Leiter der Brühler Beratungsstelle. So müssen sich Verbraucher an die Fristen halten, die ihnen die Bezahldienste stellen. Tun sie das nicht, legen PayPal und Co den Fall zu den Akten und kümmern sich nicht mehr darum.
Ein weiteres Problem für die Kunden kann entstehen, wenn das bestellte Produkt nicht ankommt. Denn PayPal, Klarna und Co reicht es in diesen Fällen nicht, dass sich der Kunde bei ihnen meldet und das moniert. Erst, wenn der Verkäufer das bestätigt, kann der Kunde sein Geld vom Zahlungsdienstleister zurückbekommen.
Einige Produkte sind auch grundsätzlich vom Käuferschutz ausgenommen, dazu gehören digitale Produkte wie Apps oder E-Books, aber auch Geschenkgutscheine. Diese Hinweise stehen in der Regel im Kleingedruckten in den AGB und werden oft nicht beachtet, heißt es von den Verbraucherzentralen in Brühl und Bergheim.